Meine Damen und Herren
gerne möchten wir Ihnen das neue Elternsein Studium vorstellen. Das Studium befähigt sie zum Führen eines Haushaltes mit einem oder mehreren Kindern.
Bitte lesen Sie weiter, teilen Sie diese frohe Botschaft und melden sich am Besten gleich an. Hallelujah!
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Es gibt nicht DIE einzig richtige Erziehung. Diesen Satz habt ihr wahrscheinlich hier auf dem Elternplaneten schon öfter gelesen. Jeder Vater und jede Mutter versucht tagtäglich sein und ihr Bestes zu geben. Egal ob mit Brust, mit Flasche, mit Stoff- oder Wegwerfwindeln, egal ob mit Familienbett oder nicht, egal ob selber gekocht oder Brei aus dem Gläschen. Alle wollen einfach nur das Beste für ihr Kind. Und genau dieses Motto, hat ein amerikanische Babynahrungs-Hersteller in seinem Spot umgesetzt. Prima gelungen. Schaut mal rein:
Ja die Welt ist ungerecht. Manchmal. Und vor allem wenn man ein Kind ist.
Denn: ALLE haben das, ALLE dürfen das. Einfach wirklich ALLE – nur ICH nicht.”
Hat das Kind Fieber und kann nicht zur Schule oder in die KiTa, dürfen berufstätige Eltern zur Pflege der Kinder zuhause bleiben.
Wie viele Tage sind jedoch zulässig? Und was sollten Eltern beachten?
Im DAS Rechtstipp klären wir auf.
Wie haben wir es geliebt, damals, als wir noch Kinder waren: Das IKEA Bälle Bad. Auf die farbigen Bälle hopsen und sich darunter verstecken war einfach toll. Jedes Mal wenn ich irgendwo in einem Kinderparadies diese farbigen Bälle sehen, schlägt mein Herzchen ein bisschen schneller. Warum nicht einmal ein paar dieser Bälle ins eigene Haus holen? Das hat sich Roman Atwood, (Witzbold und YouTuber mit 5 Mio. Abonnenten) auch gefragt und sich kurzerhand mal einen Sattelschlepper voll mit diesen Bällen nach Hause liefern lassen. 26 Säcke voll. Eine halbe Million? Eine Million? Auf jeden Fall sind es SEEEEEEHHHHHR viele. Und nicht…
Ich habe versucht ein paar Antworten auf diese sehr schwierige Frage zu finden.
Kennt ihr das kleine Teufelchen? Ich bin sicher, dass ihr es auch kennt und dass es auch bei euch manchmal auf den Schultern sitzt. Ihr wisst nicht was ich meine? Dann lest einfach mal hier weiter.
Der Pullover, ein Geschenk von Tante Elsa, passt nicht, das Playmobil-Schloss erhält das Kind gleich in doppelter Ausführung und das Buch der Schwester steht bereits im eigenen Bücherregal.
Die Lösung scheint naheliegend: Umtauschen. Aber gibt es in der Schweiz ein allgemeines Umtauschrecht?