Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz
Hat das Kind Fieber und kann nicht zur Schule oder in die KiTa, dürfen berufstätige Eltern zur Pflege der Kinder zuhause bleiben.
Wie viele Tage sind jedoch zulässig? Und was sollten Eltern beachten?
Im DAS Rechtstipp klären wir auf.
Für die Pflege eines kranken unter 15-jährigen Kindes stehen einem Elternteil maximal 3 Tage zur Verfügung pro Krankheit, so besagt es das Gesetz (Art. 36 Abs. 3 ArG). Wichtig ist jedoch, dass die Eltern dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis vorlegen. Ist das Kind älter als 15, so geht das Schweizer Recht davon aus, dass es gross genug ist, um beispielsweise bei einer Grippe alleine zuhause zu bleiben.
Drei Arbeitstage sind zwar die Regel, das Gesetz sieht aber eine Ausnahme vor. Dann nämlich, wenn die Krankheit länger andauert und sich sonst niemand anderes um das Kind kümmern kann. Mit einem entsprechenden Arztzeugnis, kann die Mutter oder der Vater dann so lange von der Arbeit fern bleiben, wie das ärztliche Attest gilt. Denn die elterliche Sorge gilt als gesetzliche Pflicht. (Art. 324a OR)
ABER wichtig zu wissen:
Besagter Gesetzesartikel schützt die Eltern nicht vor einer Kündigung. Will heissen: Ist das Kind oft krank und die Mutter fehlt regelmässig bei der Arbeit, kann der Arbeitgeber ihr zwar nicht aufgrund dessen kündigen. Er kann sie jedoch durchaus unter Vorwand eines anderen Grundes entlassen, wenn ihre Abwesenheiten für die Firma zur Belastung werden.
Unser Tipp:
Ist das Kind häufig krank, lohnt es sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Zudem macht es Sinn, sich bei Kinderkrankheiten mit dem Partner abzutauschen, so dass beide Elternteile nicht zu viele Arbeitsabsenzen anhäufen.