Kids mit Velo auf der Strasse: Ab wann ist’s erlaubt?

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Von Kim Allemann , DAS Rechtsschutz

Eine gemütliche Sonntagsvelotour: Mami, Papi, zehnjähriger Sohn, fünfjährige Tochter. Dürfen die Kids auf der Strasse fahren? Alleine oder in Begleitung? Was gilt rechtlich? Und wer bezahlt, wenn das Kind mit dem Velo Schaden anrichtet, zum Beispiel einen Fussgänger anfährt?

Das Gesetz unterscheidet zwischen Fahrrädern und Kindervelos. Unter Kindervelos sind Spielzeug-Räder für Kinder im Vorschulalter, oftmals mit Stützrädern und ohne Gangschaltung, zu verstehen. Fahrräder dürfen Kinder erst nutzen, wenn sie auf dem Sattel sitzend die Pedale treten können (Art. 42 VRV: Abs. 1).

Kindervelos sind, wie Trottinetts, Inline-Skates oder Skateboards auch, fahrzeugähnliche Geräte, kurz fäG genannt. Ist die Fünfjährige mit ihrem Kindervelo alleine unterwegs und benutzt sie es als Verkehrsmittel, darf sie an folgenden Orten damit fahren:
· auf Trottoirs, Fusswegen oder in Fussgängerzonen
· auf Radwegen;
· auf der Fahrbahn in Tempo 30 Zonen;
· auf der Fahrbahn von Nebenstrassen, aber nur wenn Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen zum Zeitpunkt der Benutzung gering ist.

Zudem muss sie, wie alle die mit einem fahrzeugähnlichen Gerät unterwegs sind:

· die Geschwindigkeit und Fahrweise auf die Umstände anpassen, das heisst, auf Fussgänger Rücksicht nehmen und ihnen Vortritt gewähren.
· auf der Fahrbahn rechts fahren.
· beim Überqueren der Fahrbahn nur im Schritttempo fahren.
· Nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen vorne mit einem weissen und hinten mit einem roten Licht versehen sein (am Körper oder am Velo).

Auf der Velotour in Begleitung von Mami und Papi, darf die Fünfjährige auch auf Hauptstrassen fahren. Denn das Gesetz besagt, dass Kinder vor dem sechsten Altersjahr nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person auf der Hauptstrasse Rad fahren dürfen (Art. 19 SVG). Der 10-Jährige Sohn hingegen darf als Schulpflichtiger auch alleine auf der Hauptstrasse fahren.

Auf jeden Fall ist sinnvoll, dass die Eltern ihr Kind langsam an den Strassenverkehr und das Velofahren heranführen und die Kids einen Velohelm tragen. Die Broschüre Wenn Kinder Räder bekommen des Verkehrs-Club Schweiz und Pro Velo bietet Euch dazu weitere hilfreiche Infos und Tipps.

Was, wenn die Fünfjährige mit ihrem Velo jemanden anfährt?

Nehmen wir an, eine Person wird vom Kind auf dem Trottoir angefahren, fällt hin, ihr Handy fällt auf den Boden und geht kaputt und ihr Mantel wird beschädigt. Haftet dann das Kind?

Ein Kind haftet für einen Schaden nur dann, wenn es urteilsfähig ist. Das heisst erst, wenn es erkennen kann, welche Folgen sein Handeln hat und sich entsprechend verhalten kann. Das ist bei kleinen Kindern, so auch anzunehmen bei der im Beispiel erwähnten Fünfjährigen, noch nicht der Fall (siehe auch unseren Post “Wer kommt für die Scherben der Kinder auf?”). Die Haftung geht auf die Eltern über, wenn sie das Kind nicht gut genug beaufsichtigt haben (Verletzung der Aufsichtspflicht), das heisst, wenn sie es beispielsweise nicht vor der möglichen Gefahrensituation warnen.

Stellt sich heraus, dass die Eltern ihr Kind genügend beaufsichtigt haben, muss die Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, da weder Eltern noch Kind schadenersatzpflichtig sind. Manchmal übernimmt die Versicherung solche Schäden jedoch trotzdem, da sich die Eltern moralisch dazu verpflichtet fühlen, den Schaden zu beheben.

Es lohnt sich somit ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein kurzer Anruf bei der Versicherung, um zu klären, ob ein solcher Fall gedeckt wäre. Manche Privathaftpflichtversicherungen bieten auch spezifisch auf solche Fälle ausgerichtete Zusatzversicherungen an.

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