Wenn Mama oder Papa Bilder ihrer Sprösslinge online stellen

0

Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Bilder von den eigenen Kids auf Facebook zu teilen, sorgt für wilden Gesprächsstoff und angeheizte Diskussionen in Foren, Facebook-Gruppen und Eltern-Plattformen. Soll man nun, oder soll man nicht? Was sagt die Rechtslage? Dürfen das die Eltern? Unsere DAS Rechtsexpertinnen klären auf.

Das frisch geborene Töchterchen ist Mamas und Papas ganzer Stolz. Gut nachvollziehbar, dass Eltern ihr Kinderglück auch mit ihren Freunden teilen möchten und dies via Facebook, Instagram, Twitter etcetera tun. Schliesslich bietet das Internet die perfekte Gelegenheit dazu. Dabei wird oft vergessen, dass diese Plattformen keine simplen Fotoalben sind. Will heissen: Bilder, einmal über Social Media geteilt, sind nur sehr schwer wieder aus dem Web zu löschen. Das Internet vergisst bekanntlich nie. Hinzu kommt, dass die Kids, wenn sie älter sind, es wohl eher peinlich finden werden, dass auf dem Facebook-Profil der Eltern ihre Kinderfotos für alle deren Freunde, oder, je nach Privatsphäre-Einstellungen, gar für die Öffentlichkeit, sichtbar sind.

Gemäss Schweizer Gesetz hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und kann somit alleine entscheiden, wo welche Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen, und wo nicht. Dieses Recht ist Teil des Persönlichkeitsschutzes und gilt sowohl für das frisch geborene Kind, als auch für die 95-jährige Urgrossmama. Ist ein Kind noch zu klein selber zu bestimmen, ob ein Foto von ihm online gestellt werden darf, entscheiden die sorgeberechtigten Eltern für das Kind.

Unser Rat deshalb an Eltern: Am besten mit dem Teilen von Fotos der Kids zurückhaltend sein. Über FB, Instagram und co. können diese Bildchen nämlich munter von Dritten gespeichert, geteilt und für ganz andere Zwecke missbraucht werden, ohne, dass dies das Kind oder dessen Eltern je erfahren. Und selbst wenn sie es erfahren, ist es rechtlich in der Regel sehr schwierig, etwas dagegen zu unternehmen. Ziemlich unheimlich der Gedanke, nicht?

Wie Eltern vorgehen können, wenn ohne ihren Willen Bilder ihrer Kids auf Facebook veröffentlich werden, erklärt Facebook in seinem Hilfebereich. Ab 13 Jahren können Kinder die Missbräuche FB sogar selber melden.

Will ein Kind, dass seine Eltern Fotos von ihm auf ihrem Facebook-Profil löschen, beispielsweise, weil es diese peinlich findet, dann hat es das Recht dazu. In diesem Fall sollte es die Eltern erst persönlich darum bitten.
Klappt dies nicht, kann das Kind, wenn es mindestens 13 Jahre alt ist und ein Facebook-Profil hat, das Löschen der Bilder via FB beantragen.

 

♥ Danke fürs Teilen ♥

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Diese Website benutzt Google Analytics. Bitte klicke hier wenn Du nicht möchtest dass Analytics Dein Surfverhalten mitverfolgt. Hier klicken um dich auszutragen.