Dürfen Jugendliche mit Bier oder Wein anstossen?

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Ab 16 dürfen Jugendliche leichte alkoholische Getränke, wie Bier, Wein oder Weinmischgetränke im Laden kaufen. Feiern Sohn oder Tochter ihren 16. Geburtstag und haben zu ihrer Party Freunde eingeladen, die unter 16 Jahre alt sind, sind Sekt, Bier oder Wein rechtlich problematisch. Wie sieht es aus, am Weihnachtsfest, wenn der 15-Jährige gerne mit Gotte und Götti und etwas Champagner anstossen möchte

In der Schweiz ist der Verkauf und die Abgabe von leichten alkoholischen Getränken, wie Bier, Wein oder Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Sprituosen, also hochprozentiger, gebrannter (destillierter), Alkohol, wiederum, darf erst an 18-Jährige und ältere abgegeben werden.
 
Manche Kantone räumen Eltern einen Ermessensspielraum ein, wenn es um den Alkoholkonsum ihrer Kinder gibt. So machen sich Eltern im Kanton Zürich, die Ihren unter 16-jährigen Kindern ein Gläschen Sekt zum Anstossen erlauben, nicht strafbar. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für den Kanton Bern.

Allerdings besagt das Schweizerische Strafgesetzbuch auch hier: Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden können verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Sind alle Gäste zum Zeitpunkt der Party bereits 16, steht dem Anstossen mit Bier oder Sekt rechtlich nichts im Wege. Ansonsten raten wir Euch den Teenies vielleicht doch lieber nur Cola und Saft anzubieten. Sicher ist sicher. :-)

 

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Ein Kommentar

  1. TheSwissMiss am

    Im Moment ist das alles ja noch etwas entfernt für mich – aber mir graut jetzt schon vor solchen Diskussionen:(

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