Durchsuche: Rechtstipp

Das Abendessen steht auf dem Tisch, Kids und Eltern sitzen da und „rrrriiiiing“ klingelt das Telefon. Am anderen Ende eine Stimme, die besonders günstige Krankenkassen-Prämien verspricht oder ein Zeitschriften- oder Handy-Abo verkaufen will. Doch nicht nur via Festnetz auch via Mobiltelefon erreichen uns Werbeanrufe mittlerweile.
In unserem DAS Rechtstipp verraten wir euch, was ihr dagegen unternehmen könnt und wie die rechtliche Lage aussieht.

Die blondgefärbten Strähnchen sind heller als abgemacht, die braune Haarfarbe hat genau DEN Rotstich, den man eben gerade nicht haben wollte oder der Haarschnitt ist nicht so wie gewünscht?
Was tun, wenn die Frisur nach dem Coiffeur-Besuch „schrecklich“ aussieht? Muss das so hingenommen werden?
Unsere DAS Rechtsexpertinnen erklären die rechtliche Situation.

Miriam weiss nicht mehr weiter. Ihr Nachbar beklagt sich, dass ihre beiden Kinder – ein- und vierjährig – zu laut sind. Da dieser Spätschicht arbeite, sollen die Kids morgens ruhig sein und auch am Tag so wenig Lärm wie möglich machen, sonst würde er sich beim Vermieter beschweren oder allenfalls gar juristisch gegen die Familie vorgehen. Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm? Darf der Nachbar verlangen, dass die Kinder ruhig sind?
Unsere DAS Rechtsexpertinnen klären auf.

Jedes Kind lässt früher oder später mal etwas mitgehen. Während das Kleinkind sich dem Stehlen noch nicht wirklich bewusst ist, weiss der 14-jährige, der als Mutprobe im Laden Schokolade klaut, sehr wohl, dass er etwas unrechtes tut. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Eltern, respektive deren Kinder, die etwas stehlen, rechnen?
Das sagen unsere DAS Rechtsexpertinnen:

Manche Eltern gehen in der Kindergeburtstags-Organisation voll auf, andere sind heilfroh, wenn der intensive Nachmittag mit rumtobenden Kids und üppigem Geburtstagskuchen endlich vorbei ist. So oder so und ohne den Eltern den Kindergeburtstag vermiesen zu wollen, haben unsere DAS Rechtsexpertinnen im aktuellen Rechts-Tipp die Haftungsfrage genauer unter die Lupe genommen. Also nur so für den Fall, dass sich, was wir natürlich alle nicht hoffen, doch mal ein Kind während einer Geburtstagsparty verletzen sollte.

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