Die „DAS“ Rechtstipps auf dem Elternplaneten kennt ihr nun schon ein Weilchen. Seit fast drei Jahren findet ihr hier regelmässig Rechtstipps zum Familienalltag und zur Kindererziehung. Nun hat DAS Rechtsschutz mit JUSTIS ein Tochterunternehmen gegründet, welche das juristische Know-How der DAS ins digitale Zeitalter und auch weiterhin auf unser Elternplanetchen bringt. Das junge Unternehmen hat ein Rechtsschutz-Abo auf den Markt gebracht, das so klar und simpel ist, wie ein digitales Musik-Abo. Zudem lässt es sich einfach online abschliessen, online bezahlen und mit nur einem Klick flexibel monatlich kündigen – eine Neuheit auf dem Schweizer Versicherungsmarkt. Kostenlose Rechtshilfe für Elternplanetarier Kinder…
Durchsuche: Rechtschutzversicherung
Weihnachtsgeschenke online einkaufen ist ideal: Kein sich an Menschen vorbei zwängen, und kein langes Anstehen vor Kassen. Aufgepasst jedoch bei Marken-Schnäppchen: Handelt es sich bei der Online-Bestellung um eine Fälschung, könnte die Weihnachtsfreude ein jähes Ende haben.
Das Abendessen steht auf dem Tisch, Kids und Eltern sitzen da und „rrrriiiiing“ klingelt das Telefon. Am anderen Ende eine Stimme, die besonders günstige Krankenkassen-Prämien verspricht oder ein Zeitschriften- oder Handy-Abo verkaufen will. Doch nicht nur via Festnetz auch via Mobiltelefon erreichen uns Werbeanrufe mittlerweile.
In unserem DAS Rechtstipp verraten wir euch, was ihr dagegen unternehmen könnt und wie die rechtliche Lage aussieht.
Braucht’s den Kassenzettel für einen Umtausch oder nicht? Fakt ist, dass Läden ein zu gross gekauftes Kleidungsstück, egal ob mit oder ohne Kassenzettel, gar nicht zurücknehmen müssten. Viele tun es trotzdem. Was ihr als Kundin oder Kunde in einem Laden erwarten dürft, sagen euch unsere DAS Rechtsexpertinnen.
Die blondgefärbten Strähnchen sind heller als abgemacht, die braune Haarfarbe hat genau DEN Rotstich, den man eben gerade nicht haben wollte oder der Haarschnitt ist nicht so wie gewünscht?
Was tun, wenn die Frisur nach dem Coiffeur-Besuch „schrecklich“ aussieht? Muss das so hingenommen werden?
Unsere DAS Rechtsexpertinnen erklären die rechtliche Situation.
Miriam weiss nicht mehr weiter. Ihr Nachbar beklagt sich, dass ihre beiden Kinder – ein- und vierjährig – zu laut sind. Da dieser Spätschicht arbeite, sollen die Kids morgens ruhig sein und auch am Tag so wenig Lärm wie möglich machen, sonst würde er sich beim Vermieter beschweren oder allenfalls gar juristisch gegen die Familie vorgehen. Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm? Darf der Nachbar verlangen, dass die Kinder ruhig sind?
Unsere DAS Rechtsexpertinnen klären auf.
Jedes Kind lässt früher oder später mal etwas mitgehen. Während das Kleinkind sich dem Stehlen noch nicht wirklich bewusst ist, weiss der 14-jährige, der als Mutprobe im Laden Schokolade klaut, sehr wohl, dass er etwas unrechtes tut. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Eltern, respektive deren Kinder, die etwas stehlen, rechnen?
Das sagen unsere DAS Rechtsexpertinnen: