Die meisten von Euch haben’s schon geahnt: Wir haben die neue Gesetzgebung, dass Schweizer Kinder künftig nicht mehr exotisch heissen dürfen , natürlich frei erfunden – den 1. April in Ehren. Wie die gesetzliche Lage zur Vornamensgebung bei Kindern wirklich aussieht, erklären Euch Kim und Karin vom DAS Rechtsschutz .
Durchsuche: Taufe
Was tun, wenn Gotti oder Götti sich mit den Eltern des Patenkindes verkrachen? Kann man den Götti-Job einfach so an den Nagel hängen? Oder umgekehrt, dürfen Eltern der Gotte das Amt kündigen? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Gotte (Patentante) und Götti (Patenonkel) sein ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Gemäss Kirchenrecht hat der Pate die Mitaufgabe dafür zu sorgen, dass das getaufte Kind seinen Glauben kennt und ein christliches Leben führt. Früher war es zudem so, dass der Pate bei Tod der Eltern die Obhut des Kindes übernahm. Dies ist heute eher selten der Fall. Mittlerweile sind in vielen Familien…