Miriam weiss nicht mehr weiter. Ihr Nachbar beklagt sich, dass ihre beiden Kinder – ein- und vierjährig – zu laut sind. Da dieser Spätschicht arbeite, sollen die Kids morgens ruhig sein und auch am Tag so wenig Lärm wie möglich machen, sonst würde er sich beim Vermieter beschweren oder allenfalls gar juristisch gegen die Familie vorgehen. Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm? Darf der Nachbar verlangen, dass die Kinder ruhig sind?
Unsere DAS Rechtsexpertinnen klären auf.
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Was passiert, wenn auf einem Trampolin ein Unfall passiert? Wer haftet und welche Regeln gelten?
Ein paar Tipps und Erklärungen dazu gibt es von unseren Mitarbeiterinnen des DAS Rechtsschutz.