Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz Hand aufs Herz: Wer von uns hat nicht auch schon mal während des Gehens eine SMS getippt oder schnell was auf dem Smartphone nachgeschaut? Die App Pokémon Go, mit welcher sich überall virtuelle Monster fangen lassen, hat das herum Marschieren mit Blick aufs Handy zudem verstärkt. Gefährlich wird’s, wenn man nicht mehr auf den Strassenverkehr achtet, während dem man auf sein Smartphone schaut. Deshalb die Frage an unsere DAS Rechtsexpertinnen: Gibt es für Fussgänger nicht auch Regeln zur Mobiltelefon-Nutzung, so wie für Autofahrer? Nicht direkt. In der Schweiz ist es Fussgängern nicht verboten, beim Überqueren…
Durchsuche: Geburt
Endlich hat man einen Kita Platz ergattert, doch dann wird plötzlich die Lieblingskita frei. Kann man jetzt noch wechseln und zu welchen Bedingungen?
Antworten auf diese Frage gibt’s von unseren DAS Rechtsexpertinnen.
Hat eine Frau gerade ein Kind geboren, dann hört sie EINE Frage ganz besonders gern: “Na, wollt ihr noch ein Zweites haben?” Wer kurz vorher unter höllischen Schmerzen auf einem Maja-Hocker, einem Gebärbett oder in der Gebär-Badewanne gelegen, drei, vier oder zehn, elf Stunden dieses Kind auf die Welt gepresst und einen herrlichen Dammschnitt bekommen hat, der wird diese Frage mit einem: “Spinnst du?” “Bist du völlig bekloppt, total hinüber, von allen guten Geistern verlassen?” beantworten. Obwohl die Freude übers Neugeborene überwiegt, fragt man sich still und heimlich: Will ich mir diese Qualen wirklich noch ein zweites Mal antun? Nie und nimmer. Unter…
Ach ja. Mit Freude, manchmal auch mit etwas Wehmut, erinnert man sich dann doch an die Schwangerschafts-Zeit, in der man in keine Hose mehr gepasst hat, ständig auf die Toilette rennen und immer ein kleines Kotztütchen in der Handtasche haben musste. Und JA. Man erinnert sich auch an die hirnverbrannten Fragen, welche man ständig von irgend welchen Leuten gestellt bekam. Diese Fragen die man einer schwangeren Frau überhaupt gar nie stellen sollte. Ausser man möchte sich komplett zum Affen machen oder die Besagte hat einem irgend etwas zu Leide getan oder sie ist die neue Frau des Ex-Partners. Aber auch…
Meine Damen und Herren
gerne möchten wir Ihnen das neue Elternsein Studium vorstellen. Das Studium befähigt sie zum Führen eines Haushaltes mit einem oder mehreren Kindern.
Bitte lesen Sie weiter, teilen Sie diese frohe Botschaft und melden sich am Besten gleich an. Hallelujah!
Die meisten von Euch haben’s schon geahnt: Wir haben die neue Gesetzgebung, dass Schweizer Kinder künftig nicht mehr exotisch heissen dürfen , natürlich frei erfunden – den 1. April in Ehren. Wie die gesetzliche Lage zur Vornamensgebung bei Kindern wirklich aussieht, erklären Euch Kim und Karin vom DAS Rechtsschutz .