Hallo Liebe Leute
Ich hoffe ich bin hier richtig und darf auch eine Frage stellen, welche nicht direkt mit der Kinderreziehung zu tun hat.
Meine Frau Arbeitet im Kanton Bern im Detailhandel (90% Pensum, 7 Dienstjahre). Sie untersteht dem Normalarbeitsvertrag (NAV) ( ) Detailhandel und hat aber zu Ihrem Arbeitsvertrag einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag (nachfolgend EA genannt) erhalten.
Während der Schwangerschaft war sie die letzten vier Wochen zu 100% Krank geschrieben. Vorher war sie sechs Wochen zu 50% Arbeitsunfähig geschrieben, da sie während der Arbeit den ganzen Tag nur stehen konnte.
Ihr Chef hat nun vom ersten Krankheitstag an ihren Lohn gekürzt, 50% Voller Lohn, und von 50% des Lohnes nur 80%, später einfach 80% des Lohens.
Auf diversen Seiten im Internet ist nun zu lesen, dass dies nicht ganz berechtigt sei. Schliesslich wird Ihr auch jeweils 0.72% des Lohnes als Krankentaggeld abgezogen.
Ende November ist nun unser Sonnenschein zur Welt gekommen. Somit beginnt natürlich der Muterschaftsurlaub. Nun ist aber Ihr Chef der Meinung das wir selber für die Mutterschaftentschädugung schauen müssen und er die Lohnzahlung einstellen kann. Gemäss Art 30 Abs 2 des NAV hat der Arbeitgeber aber währens 16 Wochen den vollen Bruttolohn zu entrichten.
Im EA steht unter "Lohn bei Scheangerschaft / Mutterschaft:"
"Bei Mutterschaft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäss Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) vom 25.9.1952
Wird durch ein Arzt di Arbeitsunfähigkeit vor der Niederkunft attestiert, wird gegenüber der Versicherung mit einem Arztzeugnis die Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankentaggeld geltend gemacht, werlcher spätestens mit der Niederkunft wieder endet."
Im EOG wiederum steht, dass die Frau nur 80% des vorangehenden Lohnes in Form von Taggeldern erhält.
zudem ist noch die Frage, wie sich der vorangehende durchschnittliche Lohn berechnet, da der Chef ihn ja bereits vor der Niederkunft gekürzt hat.
Vor lauter Artikeln weiss ich nicht mehr was jetzt richtig ist. Wenn wir mit dem Chef sprechen, möchten wir vorbereitet sein und Gesetzlich "à Jour".
Kannmir jemand helfen und sagen was jetzt der richtige Weg ist? Vielleicht macht aber der Chef der Frau auch alles richtig...
Ich bedanke mich schon jetzt ganz Herzlich für die Antwort(en) und wünsche allen wunderschöne Festtage!
Liebe Grüsse foesi81