von JUSTIS » 20.03.2013, 14:31
Guten Abend
Ich brauche dringen einen rechtlichen Rat.
Mein Mann und ich sind jetzt seit 5 Jahren zusammen und seit ein paar Monaten kracht es nur noch zwischen uns.
Ich habe schon etliches Matrial ersezt wie zum Beispiel: Fernseher, Geschirr und viel andere Dinge. Manches unersetztbar.
Wir haben einen kleinen Jungen 4Jahre, er bekommt sehr vieles mit aber ich versuche immer wieder einem erneuten Ausbruch meines Mannes aus dem Weg zu gehen. Geschlagen hat er uns nie das muss gesagt sein, aber dennoch habe ich so meine Bedenken.
Wir haben noch Hunde die ein teil meines Lebens geworden sind und die ich schon meinem kleinen zuliebe nie zurücklassen könnte. Sie sind unser Rückhalt und geben mir die nötige energie.
Das Problem ist jetzt Mein Mann hat gesagt er ziehe aus aber es passiert nichts. Ich habe das gefühl dass er wartet bis ich gehe. Leider kann ich das nicht denn sonst müsste ich die Tiere zurücklassen und Ihrem Schiksal überlassen denn obwohl er ein paar der Tiere in die Ehe gebracht hat, schaue ich seit 4 Jahren zu Ihnen und wenn er mal ranmuss weil ich aus irgend einem Grund nicht kann heisst es nur dann Füttere halt erst Morgen. Und da ich nur einmal im Tag Füttere währe dies für die Tiere eine zumutung.
Bei gemeinsamen Tieren gilt bei einer Trennung/Scheidung, dass sie dem Ehepartner zugesprochen werden, der die bessere Unterbringung und Haltung gewährleistet. Problematisch wird’s jedoch, wenn die Tiere nicht Euch beiden gehören: Der Richter kann dir ein Tier nicht zusprechen, wenn es dein Mann in die Ehe gebracht hat.
Kurzum eine richtige zwickmüle.
Wie bekomme ich Ihn aus dem Haus?
Wenn es in der Ehe heftig kriselt und eine Trennung im offenen Raum steht, ist es sinnvoll, sich erst ein klares Bild über die Situation zu verschaffen, bevor Ihr rechtliche Schritte einleitet: Habt Ihr bereits versucht in Ruhe über Eure Situation zu sprechen? Zu analysieren, woran es liegt, dass es in Eurer Ehe in letzter Zeit nur noch kracht? Wisst Ihr Beide, was Ihr in Bezug auf Eure Ehe wollt? Sprecht Ihr bereits über Scheidung?
Deine Zeilen machen den Anschein, dass Ihr derzeit in der Entscheidungsfindungsphase seid. In solchen Fällen lohnt es sich, erst gemeinsam das Gespräch zu suchen und dann evtl. eine Paartherapie zu machen oder die Hilfe von Eheberatungsstellen hinzuzuziehen, bevor man gerichtliche Schritte einleitet.
Fruchtet dies nicht und sträubt sich dein Ehemann gegen eine Trennung, hast du die Möglichkeit eine Eheschutzmassnahme gerichtlich zu beantragen. Diese kannst du schriftlich oder mündlich beim verantwortlichen Gericht in deinem Kanton stellen. Die Eheschutzmassnahme regelt das Getrenntleben. Gerichtlich wird hier unter anderem auch entschieden, wer von Euch in der Wohnung bleiben darf oder wie der Hausrat aufgeteilt und der Unterhalt geregelt wird. Eine gute Übersicht dazu findest du beispielsweise im Merkblatt zur Eheschutzmassnahme auf der Webseite "Gerichte Zürich"
Um herauszufinden welches Gericht in deinem Kanton für Eheschutzmassnahmen zuständig ist, wendest du dich am Besten an ein Gericht in deinem Kanton (oder suchst im Internet danach). Dort wird man dir diesbezüglich Auskunft geben können. Die gemeinsame Wohnung kann dir zugesprochen werden, wenn du wegen deines Kindes oder aus anderen wichtigen Gründen darauf angewiesen bist (z.B. weil dein Kind sein soziales Umfeld, seine Schule und Freunde etc. in der Nähe der Wohnung hat) (Art. 121 ZGB).
Da ich nicht Arbeite wie komme ich zu meinem Anteil (Allimente).
Er ist im Moment Arbeitslos und unser Geld reicht weder hinten noch vorne.
Eine Scheidung kann, wenn sich Ehepartner nicht einigen können mehrere Jahre dauern und somit sehr teuer werden. Fakt ist leider, dass es sich viele Paare finanziell nicht leisten können, sich scheiden zu lassen, da plötzlich wieder zwei Haushalte (inkl. Wohnungsmieten etc.) geführt werden müssen. Habt Ihr nicht genug finanzielle Mittel für eine Scheidung, gibt es die Möglichkeit eine unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ZPO) zu beantragen. Bei einer solchen werden Eure Finanzen genauer unter die Lupe genommen (Erspartes, Erbe, Besitztümer etc.) und dann entschieden, ob Ihr Anspruch darauf habt. Diese Abklärungen können einige Zeit dauern. Beantragen kannst du diese ebenfalls beim Gericht.
Die Alimente und der Unterhalt, die dir dein Ehemann bezahlen müsste werden aufgrund seines Gehalts/Arbeitslosengeldes bestimmt. Falls das Arbeitslosengeld deines Mannes nicht reicht, wende dich an die Sozialhilfe deiner Gemeinde. Siehst du Möglichkeiten mittelfristig wieder eine Arbeit aufzunehmen? Hast du Familie, Eltern, die während du arbeitest auf deinen Sohn aufpassen könnten? Dies sind alles Fragen, die du dir überlegen müsstest, wenn es zu einer Trennung kommt.
Wie gehe ich Rechtlich am Besten vor.
Ich brauche Hilfe und weiss nicht wie.
Unser Rat nochmal kurz zusammengefasst: Versuche erst mit deinem Mann gemeinsam, möglicherweise mithilfe eines Paartherapeuten oder einer Beratungsstelle in deiner Region, eine Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, beantrage eine gerichtliche Eheschutzmassnahme.
Hast du weitere Fragen? Dann melde dich einfach wieder.
Liebe Grüsse
Kim von „Die DAS für Sie“
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