Hausfrau oder Hausmann: Wer zahlt bei einem Unfall?

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Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Wer mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist automatisch Unfall versichert. Wie steht’s aber, wenn sie Hausfrau oder er Hausmann ist?
Worauf Vollzeit-Mamas oder -Papas in der Schweiz beim Versichern achten sollten, erklären unsere DAS Rechtsexpertinnen.

Vollzeit-Hausmänner und -Hausfrauen sind nicht, wie Arbeitnehmende, automatisch unfallversichert. Damit Unfall- und Heilungskosten übernommen werden, ist es deshalb wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer obligatorischen Krankenversicherung auch gegen Unfälle versichern.

Wichtig zu wissen:
Bist du Vollzeit-Hausfrau oder -Hausmann und hast eine Unfallversicherung in deiner obligatorischen Krankenversicherung integriert, dann kann es sein, wie bei Krankheit auch, dass erst deine Franchise zum Zug kommt. Das heisst, du bezahlst Kosten selber, bis die Höhe deiner Franchise erreicht ist. Ob dem so ist, findest du heraus, indem du dir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Krankenversicherung genau anschaust.

Wer kümmert sich ums Kind?
Manchmal sind leider weder Verwandte, noch Freunde oder Nachbarn da, die nach einem Unfall bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt unterstützen können. Wer sich unfallbedingt nicht mehr ums Kind kümmern kann, kann dieses Risiko im Vorfeld ebenfalls versichern. So bieten beispielsweise manche Krankenkassen oder andere Versicherungen Taggeldversicherungen als Zusatz an. Diese helfen nach einem Unfall beispielsweise dabei, die Kinderbetreuung zu finanzieren.


Quellenangabe Artikelbild:
istockphoto.com/martinan

 

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