Nervige Werbeanrufe – was tun?

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Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Das Abendessen steht auf dem Tisch, Kids und Eltern sitzen da und „rrrriiiiing“ klingelt das Telefon. Am anderen Ende eine Stimme, die besonders günstige Krankenkassen-Prämien verspricht oder ein Zeitschriften- oder Handy-Abo verkaufen will. Doch nicht nur via Festnetz auch via Mobiltelefon erreichen uns Werbeanrufe mittlerweile. In unserem DAS Rechtstipp verraten wir euch, was ihr dagegen unternehmen könnt und wie die rechtliche Lage aussieht.

Telefonmarketing ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Das heisst Firmen dürfen prinzipiell Produkte und Dienstleistungen per Telefon verkaufen. Prinzipiell, da Telefonmarketing, wie wir gleich erklären werden, nicht immer gestattet ist. Komplett lässt kann man sich zwar nie gegen die ärgerlichen Werbeanrufe schützen, es gibt jedoch Möglichkeiten diese auf ein Minimum zu reduzieren.

1. Sternchen (*) im Telefonbuch

Ihr könnt eure Telefonnummer mit einem Stern ins Telefonbuch eintragen lassen. Das bedeutet, dass euch die Unternehmen grundsätzlich nicht mit Werbung belästigen dürfen. Grundsätzlich, da euch ein Stern im Telefonbuch leider nicht vor Werbeanrufen von Unternehmen schützt, von denen ihr bereits Kunde oder Kundin seid oder mal wart (z.B. deine Krankenkasse). Auch hilft euch der Stern nicht, wenn ihr euch im Vorfeld damit einverstanden erklärt habt, dass euch ein Unternehmen kontaktieren darf, etwa durch das Mitmachen an einem Wettbewerb.
Um solche erlaubten Anrufe zu stoppen, verlangt ihr gleich am Telefon, dass euch das Unternehmen künftig nicht mehr für Werbung kontaktiert.

Habt ihr nur eure Festnetz-Nummer im Telefonverzeichnis eintragen und mit Stern vermerken lassen, nicht aber eure Handy-Nummer? Dann sind die Werbeanrufe auf euer Mobiltelefon erlaubt.

2. Anruf trotz Sternchen?

Kontaktiert euch ein Unternehmen trotz Sternchen im Telefonbuch, dann könnt ihr beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Beschwerde einreichen (Das Formular findet ihr hier www.seco.admin.ch).
Dieses sammelt die Beschwerden und geht rechtlich gegen das Unternehmen vor.
Werdet ihr von Telefonanrufen einer Person oder einer Unternehmung richtiggehend belästigt, so ist es auch möglich, Strafanzeige bei der Polizei einzureichen. Dieses Vorgehen ist als letztes mögliches Mittel anzusehen. Am besten lasst ihr euch vorher von den Experten eurer Rechtsschutzversicherung beraten, wenn ihr eine habt.

3. Wie Firmen zu euren Telefonnummern kommen

Viele Unternehmen sammeln Telefonnummern über Wettbewerbe, kaufen sich Datensätze ein oder wählen computergenerierte zufällige Telefonnummern.
Festnetz und persönliche Handy-Nummern können aber auch über Smartphone-Apps verbreitet werden. Gerade Gratis-Apps, die nichts mit Telefonie zu tun haben, wie z.B. Spiele, fragen bei der Installation nach, ob sie auf eure Kontakte zugreifen dürfen. Akzeptiert ihr dies, kann es sein, dass diese eure Kontakt-Daten weiterverkaufen. Es wird vermutet, dass sie sich von da aus weiterverbreiten und so möglicherweise bei Telefonmarketing-Firmen landen.

4. Wenn ihr Werbe-Anrufe aufs Handy bekommt

Kennt ihr die Telefonnummer des hereinkommenden Anrufs auf dem Handy-Display nicht? Dann gebt die Telefonnummer im Internet in eine Suchmaschine ein. Handelt es sich um eine Telefonmarketing-Firma, werdet ihr in vielen Online-Foren Hinweise dazu finden. Ist dem so, könnt ihr die Telefonnummer auf dem Smartphone blockieren, so dass euch keine weiteren Anrufe dieser Nummer mehr erreichen.

5. Werbe-Anrufen vorbeugen

Komplett werdet ihr euch leider nicht gegen Werbe-Anrufe schützen können und rechtlich gesehen lässt sich ausser der Beschwerde-Meldung beim SECO (siehe Punkt 1. Stern im Telefonbuch) oder im Extremfall einer Strafanzeige auch nicht viel mehr ausrichten.
Nebst den Tipps oben, könnt ihr Werbe-Anrufen vorbeugen, indem ihr keine Telefonnummer angebt, wann immer ihr an einem Wettbewerb teilnehmt. Oder ihr prüft vorher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob diese eine Klausel enthalten, dass eure Angaben für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden können.
Steht dies drin, dann gebt ihr besser keine Telefonnummer an, oder ihr denkt euch schon mal eine gute Abwimmel-Strategie aus, wenn die Telemarketing-Firma dann einige Wochen später anruft.
Zum Beispiel eine selbst erfundene Sprache sprechen oder dem Kind den Hörer in die Hand drücken.
;-)

 

 

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