April, April: Wie die Vornamensregelung in der Schweiz tatsächlich ist

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von Kim Allemann und Karin Burkhalter, DAS Rechtschutz

Die meisten von Euch haben’s schon geahnt: Wir haben die neue Gesetzgebung, dass Schweizer Kinder künftig nicht mehr exotisch heissen dürfen
 , natürlich frei erfunden – den 1. April in Ehren. Wie die gesetzliche Lage zur Vornamensgebung bei Kindern wirklich aussieht, erklären Euch Kim und Karin  vom DAS Rechtsschutz .

Gesetzlich gilt: Beide Eltern bestimmen den Vornamen des Kindes, wenn sie miteinander verheiratet sind, oder die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Ansonsten entscheidet die Mutter über den Vornamen ihres Sprösslings. Allerdings ist tatsächlich nicht jeder Name erlaubt: Der Zivilstandsbeamte hat nämlich das Recht, den Vornamen zurückzuweisen, wenn die Interessen des Kindes dadurch offensichtlich verletzt werden, beispielsweise wenn der Vorname lächerlich oder anstössig ist.  (Art. 37c Zivilstandsverordnung) Trotzdem gilt die Namensgebung in der Schweiz als relativ liberal.
Bei Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch Jungen möglich sind, ist ein zweiter nötig, der das Geschlecht des Kindes klar deutlich macht. Mehrere Vornamen sind also erlaubt. Bei der Namensanmeldung auf dem Standesamt wird jedoch eine kleine Anzahl von Vornamen erwartet. Gleiche Vornamen für Kinder aus derselben Familie sind nicht zugelassen und müssen sich durch mindestens einen Vornamen unterscheiden. Mundartformen wie Meieli oder Ruedi werden nicht ins Geburtenregister eingetragen. Kurzformen wie Alex, Max etc. sind hingegen zulässig.
Die Reihenfolge der Vornamen wird im Geburtenregister geregelt. Der Rufname ist jedoch nicht abhängig von dieser Reihenfolge und kann im Leben eines Menschen wechseln.

Namensänderungen sind zwar möglich, jedoch nicht ganz einfach durchzusetzen. Dafür müssen achtenswerte Gründe vorliegen. (Art. 30 Abs. 1 ZGB). Zudem ist eine Namensänderung mit relativ hohen Kosten verbunden. Sie kostet in der Regel zirka 600 Franken.

Und das war er, unser 1. April Text :-)

Keine exotischen Vornamen mehr für Schweizer Kinder

Wie soll das Baby denn heissen? Avram, Kando, London oder vielleicht doch eher traditionell Maria, Anna, Peter? Künftig wird Eltern dieser Entscheid erleichtert. Denn das Parlament hat in der Frühjahrssession bestimmt, dass Eltern ihren Neugeborenen ab Januar 2015 keine exotischen Namen oder sprachlichen Namens-Neuschöpfungen mehr geben dürfen.

Den Stein ins Rollen gebracht haben die Standesämter: Diese stellen fest, dass Eltern ihren Kindern immer öfter ganz besondere Vornamen geben wollen und die traditionellen schweizerischen Namen allmählich verloren gehen. Dem will der Bund jetzt ein Ende bereiten. Schweizerische Vornamen in den vier Landessprachen sollen künftig Vorrang haben. Zugelassen werden sollen zudem Mundartformen wie Meieli (Maria), Vreneli (Verena) oder Ruedi (Rudolf). Exotische Namen wie Kando, Jonael oder englische Namen wie Dustin, Jack oder Bethany werden künftig nicht mehr möglich sein.

Doch wie wird entschieden, ob ein Name nun exotisch ist? Eine extra dafür einberufene Kommission ist derzeit dabei, ein umfangreiches Namensregister zu erarbeiten, in welchem die hiesig üblichen und erlaubten Namen aufgenommen werden. Das Handbuch wird Namen aus den vier Landesteilen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch beinhalten. Dieses wird den Standesbeamten ab Januar 2015 helfen zu beurteilen, ob der von den Eltern gewünschte Name für ihren Sprössling staatlich zugelassen ist. Ist er dies nicht, wird er klar abgelehnt.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind übrigens Mitbürger mit ausländischen Wurzeln, die nachweisen können, dass der gewählte Name aus ihrem Heimatland stammt. Zivilstandsbeamte überprüfen dann jeweils die Bedeutung des Vornamens, da das Schweizer Gesetz besagt, dass ein Name weder lächerlich noch anstössig sein und die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzen darf.

Ebenfalls in der Frühjahrssession diskutiert wurde, ob beliebte Vornamen – derzeit sind das Noah, Luca, David oder Mia, Alina, Laura – in der Anzahl beschränkt werden sollten. Dies hätte zur Folge, dass jährlich maximal 200 in der Schweiz geborene Babys den selben Namen tragen dürfen. Das Parlament lehnte dies jedoch mit einer deutlichen Mehrheit ab.

 

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