Tagesmutter, Nanny: Wer haftet, wenn es zu einem Unfall kommt?

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von Karin Burkhalter , DAS Rechtsschutz 

 Auf die 5-jährige Tagestochter aufgepasst und plötzlich, ruuuummms, fliegt sie auf dem Spielplatz von der Reckstange und bricht sich den Arm. Haftet die Tagesmutter oder Nanny bei einem solchen Unfall? 

Egal ob eine Tagesmutter oder eine Kindernanny aufs Kind aufpasst: Die Heilungskosten für den gebrochenen Arm des Mädchens übernimmt die Krankenkasse. Gibt es danach noch Kosten, die ungedeckt sind, haftet für diese unter Umständen die Aufsichtsperson, zum Beispiel die Tagesmutter. Dann nämlich, wenn sich herausstellt, dass sie die Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hat  (siehe dazu auch Nr. 3 in unserem Blog-Post „Wer kommt für die Scherben auf“

 

 

 

 

Bei einer Tagesmutter oder Nanny, deren berufliche Tätigkeit es ist auf Kinder aufzupassen, kommt dann je nach Fall die Betriebshaftpflichtversicherung für diese Kosten auf, da der Vorfall während ihrer Arbeit passiert ist. Aber natürlich nur, falls sie eine solche abgeschlossen hatte. Diese würde auch Schäden übernehmen, die das Kind, welches sie betreut, anrichtet. Zum Beispiel wenn das Kind etwas von jemand anderem kaputt macht. Als Kindernanny oder Tagesmutter ist eine solche Betriebsrechtsschutzversicherung deshalb sehr wichtig. Manche Versicherer bieten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit eine selbständige berufliche Tätigkeit bis zu einem gewissen Jahreseinkommen zu versichern.

Jugendliche Babysitter                                                           

Jugendliche, die sich mit Babysitten ein Taschengeld verdienen, können ebenfalls vertraglich haftbar gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, dass sie oder ihre Eltern die Haftpflichtversicherungsdeckung abklären und falls möglich eine Zusatzdeckung abschliessen.

♥ Danke fürs Teilen ♥

2 Kommentare

  1. Die DAS für Sie am

    Hallo Tanja, unsere Blogposts beziehen sich auf das Schweizerische Recht. In Deutschland übernimmt, wie wir herausgefunden haben und du auch schreibst, effektiv die Unfallversicherung die Heilungskosten. In Deutschland ist es somit empfehlenswert für Eltern eine Unfallversicherung fürs Kind abzuschliessen. In der Schweiz kommt die Krankenkasse dafür auf. Liebe Grüsse, Kim, DAS Rechtsschutz

  2. Tanja Zemann am

    Ist es nicht so, dass dafür die Unfallkasse aufkommt? Meine Tageskinder sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Auf dem Weg zu mir, bei mir und auf dem direkten Weg nach Hause. So wie jedes Kindergarten- und Schulkind auch. Meine Betriebshaftpflicht muss nur zahlen, wenn das Kind jemand anderem Schaden zugefügt hat.

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