Ferienjob – dürfen Kids Geld verdienen?

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Die 13-jährige Tochter will mit einem Ferienjob Geld fürs Konzertticket ihrer Lieblingsband verdienen. Der 15-jährige Sohn jobbt im Dorfladen – er spart auf seinen Herzenswunsch, ein neues Mountainbike. Wie alt müssen Kinder sein, um Ferienjobs auszuüben? Und dürfen Kinder auch ohne Zustimmung der Eltern arbeiten?
Mehr dazu in diesem DAS Rechtstipp.

Kürzlich hat uns die Mutter von Noah geschrieben. Ihr 15-Jähriger habe ohne ihr Wissen einen Ferienjob angenommen, um Geld für ein neues Mountainbike zusammen zu sparen. Schliesslich marschierte der leidenschaftliche Biker mit dem verdienten Geld in einen Fahrrad-Laden und kam stolz mit einem eigens gekauften neuen Mountainbike nachhause. Noahs Mama und Papa waren ganz schön baff: „Einerseits imponiert uns die Eigeninitiative unseres Sohnes, andererseits ist er minderjährig, und wir fragen uns, ob für Kaufvertrag und Ferienjob nicht unsere Zustimmung nötig gewesen wäre“, so die Mutter von Noah.
Der Fall Noah
Natürlich hat sie Recht: Für Ferienjobs benötigen Minderjährige eine ausdrückliche oder eine stillschweigende Zustimmung ihrer Eltern. Bei der ausdrücklichen Zustimmung akzeptieren die Eltern den Arbeitseinsatz schriftlich oder mündlich; bei der stillschweigenden Zustimmung haben sie vom Ferienjob Kenntnis genommen und diesen kommentarlos gutgeheissen. Da Noah es versäumt hat, das Einverständnis von Mami und Papi einzuholen, ist der Kaufvertrag für das neue Bike ungültig. Hätten die Eltern den Ferienjobs jedoch zugestimmt, dürfte er frei übers Geld verfügen und der Kaufvertrag wäre gültig.
Minderjährige Jugendliche können über ihr Taschengeld und den selbstverdienten Lohn (aus der Lehrausbildung oder vom Ferienjob, welchem ihre Eltern zugestimmt haben) frei entscheiden; ausser sie haben mit den Eltern vereinbart, einen Teil des Lohnes in die gemeinsame Haushaltskasse einzubezahlen. In diesem Fall steht ihnen nur der Restbetrag zur freien Verfügung.

Wie alt müssen die Kids sein?
Rechtlich dürfen Jugendliche erst ab dem 15. Altersjahr beschäftigt werden. Das Gesetz besagt jedoch auch, dass Jugendliche ab 13 leichte Arbeiten verrichten dürfen, wenn diese keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen haben und ihren Schulbesuch und ihre Schulleistungen nicht beeinträchtigen. Ein konkretes Beispiel: Eine 13-Jährige dürfte einmal wöchentlich im Quartier Flyer verteilen. Täglich vor der Schule im ganzen Dorf Zeitungen, noch dazu in einer schweren Kiste, auszutragen, wäre jedoch keine leichte Arbeit mehr, da die Folgen davon für die Schülerin Rückenprobleme (gesundheitliche Beschwerden) und Schwierigkeiten in der Schule sein könnten. Das Arbeitsrecht sieht zudem vor, dass Jugendliche weder für gefährliche Arbeiten noch für Jobs in Bars oder Discos angestellt werden dürfen.

Habt Ihr weitere Fragen zum Thema Ferienjobs? Dann stellt uns diese gerne hier oder im Elternplanet Forum „Rechtliche Fragen“.

Ferienjobangebote für die Schweiz gibt es übrigens hier.

Ferienjobangebote für Deutschalnd findet ihr hier 

Und hier

 

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