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Die „DAS“ Rechtstipps auf dem Elternplaneten kennt ihr nun schon ein Weilchen. Seit fast drei Jahren findet ihr hier regelmässig Rechtstipps zum Familienalltag und zur Kindererziehung. Nun hat DAS Rechtsschutz mit JUSTIS ein Tochterunternehmen gegründet, welche das juristische Know-How der DAS ins digitale Zeitalter und auch weiterhin auf unser Elternplanetchen bringt. Das junge Unternehmen hat ein Rechtsschutz-Abo auf den Markt gebracht, das so klar und simpel ist, wie ein digitales Musik-Abo. Zudem lässt es sich einfach online abschliessen, online bezahlen und mit nur einem Klick flexibel monatlich kündigen – eine Neuheit auf dem Schweizer Versicherungsmarkt. Kostenlose Rechtshilfe für Elternplanetarier Kinder…

Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz Sie qualmen nicht, sind teils duftneutral oder riechen gar nach Aprikose, Kirsche oder Apfel und erfreuen sich, vor allem bei Jugendlichen, immer grösserer Beliebtheit. Die Rede ist von E-Shishas oder E-Zigaretten. Ist die Abgabe an Jugendliche erlaubt? Unsere DAS Rechtsexpertinnen klären auf. Tabakwaren dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, sagt das Bundesgesetz über Tabakprodukte (Art. 19). Dann gilt dieses Abgabeverbot doch bestimmt auch für E-Zigaretten und E-Shishas, könnte man meinen. Doch so klar ist die gesetzliche Lage in der Schweiz leider nicht. Grundsätzlich können E-Zigaretten ohne Nikotin in der ganzen Schweiz ohne Altersbeschränkung…

Es gibt sie in Mami-Facebook-Gruppen, auf Ricardo oder im klassischen Online-Shop: Bestickte Windeln, selbstgemachte „Nuggiketteli“ oder günstige Second-Hand-Kinderkleider oder Babytragetücher in x-facher Ausführung. Also nix wie online bestellen. Ärgerlich nur, wenn die Bestellung nie zuhause eintrifft.
Wie die rechtliche Situation in der Schweiz aussieht, das lest ihr hier.

Jugendliche, die sich aus Neugierde oder Jux nackt fotografieren oder beim Sex filmen und diese Bilder ins Netz stellen oder per Handy weiterverschicken, können sich strafbar machen. Wie die gesetzliche Lage zu diesem Trend namens „Sexting“ aussieht, erklären die Mitarbeiterinnen des DAS Rechtsschutz in ihrem aktuellen Rechtstipp. Die 15-jährige Nina schickt ihrem 17-jährigen Freund ein aufreizendes Nacktbild von sich per MMS. Als sie sich einige Monate später von ihm trennt, verbreitet er es per Handy an seine Freunde. Bald darauf kursiert es in der ganzen Schule und im Internet. Auf Nina‘s Facebookprofil wird sie mehrfach beleidigt und als Schlampe bezeichnet.…

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