Durchsuche: Haftung

Jedes Kind lässt früher oder später mal etwas mitgehen. Während das Kleinkind sich dem Stehlen noch nicht wirklich bewusst ist, weiss der 14-jährige, der als Mutprobe im Laden Schokolade klaut, sehr wohl, dass er etwas unrechtes tut. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Eltern, respektive deren Kinder, die etwas stehlen, rechnen?
Das sagen unsere DAS Rechtsexpertinnen:

Manche Eltern gehen in der Kindergeburtstags-Organisation voll auf, andere sind heilfroh, wenn der intensive Nachmittag mit rumtobenden Kids und üppigem Geburtstagskuchen endlich vorbei ist. So oder so und ohne den Eltern den Kindergeburtstag vermiesen zu wollen, haben unsere DAS Rechtsexpertinnen im aktuellen Rechts-Tipp die Haftungsfrage genauer unter die Lupe genommen. Also nur so für den Fall, dass sich, was wir natürlich alle nicht hoffen, doch mal ein Kind während einer Geburtstagsparty verletzen sollte.

Wo immer Kinder spielen, toben, rumblödeln oder einfach auch nur etwas essen oder trinken, gehen Dinge in Brüche. Eigentlich nicht weiter schlimm: Ungünstig nur, wenn das Ding das teure Sofa der Freunde ist, das gerade mit Kakao beträufelt wurde, oder die Glasschale im Laden, die, als sie den Boden küsste, in tausend kleine Einzelstücke zersprang. Wer bezahlt, wenn die minderjährigen Kinder einen Schaden anrichten? Der aktuelle DAS Rechtstipp klärt auf. 1.       Ist das Kind urteilsfähig, haftet es selber Prinzipiell haftet ein Kind erst, wenn es urteilsfähig ist. Es sei denn, das Kind ist vermögend und es wäre somit geradezu unfair,…

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