Online-Shopping – Vorsicht vor Fälschungen!

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Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Weihnachtsgeschenke online einkaufen ist ideal: Kein sich an Menschen vorbei zwängen, und kein langes Anstehen vor Kassen. Aufgepasst jedoch bei Marken-Schnäppchen: Handelt es sich bei der Online-Bestellung um eine Fälschung, könnte die Weihnachtsfreude ein jähes Ende haben. Rechtlich sieht’s in der Schweiz nämlich so aus: 

Ist die Ray-Ban-Sonnenbrille, die Louis Vuitton-Tasche oder der Adidas-Turnschuh im Online-Shop plötzlich viel billiger als üblich, dann sollten bei dir die Alarmglocken klingeln. Denn häufig handelt es sich bei billigen Markenprodukten um eine Fälschung und in der Schweiz ist der Import von gefälschten Marken- und Designerartikeln oder Raubkopien verboten.

Vernichtungskosten zahlst du

Wird das Paket am Zoll kontrolliert und eine Fälschung vermutet, kann der Zoll den Originalhersteller informieren und die Ware zunächst zurückbehalten. Oftmals erhältst du als Besteller dann ein Schreiben des Zolls, dass ein Verdacht auf Fälschung besteht. Bist du nicht vollkommen sicher, dass das Produkt ein Original ist, dann verzichte am besten darauf und willige ein, dass das Produkt vernichtet wird. Die Kosten, die dadurch entstehen, beispielsweise um das Produkt zu vernichten, trägst du als Besteller.

Hat der Zoll den Originalhersteller, beispielsweise Ray-Ban, bereits informiert, kann es auch sein, dass du zeitgleich ein Schreiben des Anwaltes von Ray-Ban erhältst, der von dir Schadenersatz fordert. Das Unternehmen darf von dir (Käufer der Sonnenbrille) zwar Schadenersatz fordern, du erhältst aber keine Busse oder andere Strafe, wenn du die Brille für deinen persönlichen Gebrauch bestellt hast. Achtung: Anders wäre der Fall, wenn du viele Brillen bestellt hast, die du weiterkaufen willst. Dann machst du dich strafbar.

Was kannst du beim Fordern von Schadenersatz tun?
Fordert der Anwalt von dir Schadenersatz, muss er erst nachweisen können, dass Ray-Ban, durch deinen Sonnenbrillen-Kauf effektiv ein Schaden in der von ihm geforderten Höhe entstanden ist.

Am besten antwortest du ihm mit einem Schreiben, in welchem du der Vernichtung der Sonnebrille zustimmst, die Höhe des Schadens jedoch bestreitest und verlangst, dass dir die genauen Kosten aufgelistet werden.

Marken-Logo ist nicht immer entscheidend

Übrigens: Damit beispielsweise eine Tasche als eine Fälschung gilt, muss sie nicht einmal zwingend das Marken-Logo aufweisen. Es reicht je nachdem schon, wenn sie die gleiche Form oder das gleiche Muster hat.

Weitere Infos zum Kauf von Fälschungen findest du im Merkblatt und der Webseite des Vereins Stop-Privacy.

In diesem Sinne wünschen wir euch eine frohe Adventszeit und ein sorgenfreies (Online-) Weihnachts-Shopping.  

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