Kann ich das zu gross gekaufte Kleidungsstück zurückgeben?

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Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Braucht’s den Kassenzettel für einen Umtausch oder nicht? Fakt ist, dass Läden ein zu gross gekauftes Kleidungsstück, egal ob mit oder ohne Kassenzettel, gar nicht zurücknehmen müssten. Viele tun es trotzdem. Was ihr als Kundin oder Kunde in einem Laden erwarten dürft, sagen euch unsere DAS Rechtsexpertinnen.

In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht. Denn gekauft ist gekauft. Das bedeutet: Läden sind nicht dazu verpflichtet ein doppelt gekauftes Buch oder einen zu klein erworbenen Pulli umzutauschen oder zurückzunehmen. Es sei denn natürlich, die gekaufte Sache ist kaputt, oder juristisch formuliert, weist einen Mangel auf. Also beispielsweise bei einem Loch im Pulli oder einer zerrissenen Seite im Buch.

 Dennoch zeigen sich viele Läden kulant und tauschen auch Waren um, die nicht defekt sind. Andere stellen für den Wert des zurückgebrachten Spielzeugs einen Gutschein aus. Manche tun dies nur gegen Vorzeigen des Kassenzettels, andere tauschen auch ohne Beleg um. Doch wie gesagt, verpflichtet dazu sind sie nicht.

Unser DAS Rechtstipp:
Um sicher zu gehen, dass ein Geschenk oder ein zu gross gekaufter Pulli effektiv umgetauscht werden können, lohnt es sich noch vor dem Kauf im Laden nach dem Umtausch-, respektive Rückgaberecht und den entsprechenden Bedingungen zu fragen und euch dies schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig auch: Kassenzettel und Originalpackung aufbewahren.

Garantie – wenn das Gekaufte kaputt ist

Hat der Pulli ein Loch, habt ihr rechtlich gesehen den Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Oder ihr behaltet den Pulli bei einem kleineren Defekt und verlangt eine Preisreduktion. Obwohl gesetzlich nicht vorgesehen, könnt ihr mit dem Verkäufer auch einen Ersatz, Gutschein oder Reparatur (Nachbesserung) vereinbaren. Diese Möglichkeiten werden zwar häufig angewendet, sind gesetzlich jedoch nicht verankert.

Wichtig ist jedoch, dass ihr den Mangel, also das Loch im Pulli, so rasch wie möglich nach dem Kauf, im Laden meldet. Entscheidend ist auch, dass ihr belegen könnt, wann, respektive dass ihr den Pulli in diesem Laden gekauft habt. Deshalb Kassenbon oder Garantieschein aufbewahren. Auch ein Kreditkartenauszug ist ein Kauf-Beweis.

Muss ich eine Reparatur akzeptieren?

Wie erwähnt ist die Reparatur des Produktes (Nachbesserung), den Erhalt eines Gutscheines oder den Erhalt eines Ersatzes im Obligationenrecht nicht verankert. Der Verkäufer hat aber die Möglichkeit, dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so zu bestimmen. Deshalb unsere Empfehlung etwa beim Kauf von Elektrogeräten: Das Kleingedruckte, sprich die AGB‘s, zu studieren.

 

 

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