Haar-Unglück beim Friseur – was tun?

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Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Die blondgefärbten Strähnchen sind heller als abgemacht, die braune Haarfarbe hat genau DEN Rotstich, den man eben gerade nicht haben wollte oder der Haarschnitt ist nicht so wie gewünscht?
Was tun, wenn die Frisur nach dem Coiffeur-Besuch „schrecklich“ aussieht? Muss das so hingenommen werden?

Wer nach dem Coiffeur-Besuch unzufrieden ist, muss eine verpatzte Frisur nicht einfach so akzeptieren. Denn rechtlich gehen Kundin und Coiffeur einen Werkvertrag ein. Das heisst, dass der Coiffeur beim Frisieren nicht nur das „Tätigwerden“ schuldet, sondern einen konkreten Erfolg (Werk). Dieser ist erst erfüllt, wenn der Coiffeur oder die Coiffeuse das Werk so vollendet, wie es im Vorfeld mit der Kundin oder dem Kunden abgesprochen wurde. Dass Kundin und Coiffeuse vor dem Schneiden, Färben, Frisieren etc. genau abmachen, wie denn die Frisur (Werk) am Schluss aussehen soll, ist somit sehr wichtig. Denn nur so kann die Kundin bei einer verpatzten Frisur einen Mangel, also sozusagen die Abweichung von der abgemachten Frisur, geltend machen.

Ist die Frisur nicht so wie abgemacht?

Sind deine gefärbten Haare zu rot oder die Frisur kürzer als abgemacht, dann weicht das Ergebnis von der Abmachung ab. Wichtig ist, dass du dies dem Coiffeur rasch mitteilst, spätestens aber, wenn er oder sie dir zum Schluss mit dem Spiegel deine Frisur von allen Seiten zeigt. Denn danach wird es schwierig sein, einen sogenannten „Mangel“ geltend zu machen, denn genehmigte Mängel können später nicht mehr gerügt werden. Ausser beispielsweise, wenn du erst zu Hause im Tageslicht erkennst, dass die Haarfarbe nicht dem Abgemachten entspricht. Dann müsstest du dies deinem Coiffeur sobald du es merkst mitteilen.

Preisnachlass, Nachbesserung oder Schadenersatz?

In den meisten Fällen wird er oder sie von sich aus eine Nachbesserung vorschlagen, ansonsten kannst du sie aber auch verlangen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du eine Preisreduktion verlangst (Minderung), beispielsweise wenn der Haarschnitt in Ordnung ist, aber die Farbe der Tönung nicht der Abmachung entspricht. Ist deine Frisur gar unzumutbar, entspricht also komplett nicht dem, was ihr im Vorfeld abgemacht habt, dann hat dein Coiffeur den Vertrag (Erfolg) nicht erfüllt und du schuldest ihm auch kein Geld. Benötigst du für deine „beschädigten“ Haare eine Nachbehandlung, dann müsste dein Coiffeur die zusätzlichen Kosten, die dir dadurch entstehen, tragen (Schadenersatz).

Weigert er oder sie sich diese zu übernehmen, kannst du ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter einleiten. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.

Wir empfehlen dir deshalb das Gespräch mit deinem Coiffeur zu suchen und gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden. Oftmals hilft bereits eine Nachbesserung, um den Kunden oder die Kundin doch noch zufrieden zu stellen.

♥ Danke fürs Teilen ♥

3 Kommentare

  1. wenns zu kurz geworden sind wirds aber schwer mit nachbessern.
    das passiert mir irgendwie dauernd, sogar mit frisurvorlage oder wenn ich z.b. noch extra auf etwas hinweise…

  2. Tamara Weiss am

    Und was ist wen ich die Nachbesserung hatte am nächsten Tag dann die Stränen immernoch dicker sind und es kein natürliches bayalage ist sondern gelbe hässliche Stränen?
    Bitte um Hilfe was ich jetzt tun soll da ich meine Haare nicht Offen tragen kann und auch nicht zubinden kann das es so hässlich ist….

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