Wenn Kinder Lärm machen und der Nachbar sich ärgert

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Von Kim Allemann, DAS Rechtsschutz

Miriam weiss nicht mehr weiter. Ihr Nachbar beklagt sich, dass ihre beiden Kinder – ein- und vierjährig – zu laut sind. Da dieser Spätschicht arbeite, sollen die Kids morgens ruhig sein und auch am Tag so wenig Lärm wie möglich machen, sonst würde er sich beim Vermieter beschweren oder allenfalls gar juristisch gegen die Familie vorgehen. Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm? Darf der Nachbar verlangen, dass die Kinder ruhig sind? Unsere DAS Rechtsexpertinnen klären auf.

Prinzipiell gilt, dass jeder Mieter auf seine Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen hat (Art. 257f OR). Umgekehrt bedeutet dies auch eine gewisse Toleranz. Nun ist das natürlich ein bisschen wage. Klarere Regelungen finden sich bei Mietwohnungen manchmal in der Hausordnung. Meistens sind darin Ruhezeiten angegeben, an welche sich alle Hausbewohner halten müssen: In der Regel die Stunden über Mittag und von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr.
Natürlich ist auch für Kinder lautes Spielen ab 22 Uhr nicht mehr erlaubt.

ABER, wie ihr Eltern es wohl aus eigener Erfahrung kennt, Ruhezeiten lassen sich mit Kleinkindern oft nicht gut befolgen.

Und hier gilt:
Schreit das sechsmonatige Töchterchen denn auch hin und wieder nachts lauthals, müssen die Nachbarn dies hinnehmen.

Ausserhalb der Ruhezeiten, also tagsüber, werden Kindergeräusche zudem als normal angesehen. Dann dürfen Kinder „spielen, hüpfen, lachen, Fangen spielen, auf dem Bobbycar herumfahren, singen und auch mal kreischen“, so sagts auch der Mieterverband. Denn das Spiel, gerade mit anderen Kindern, ist ein wichtiger Teil der Entwicklung eines Kindes. Dieser Meinung sind auch die meisten Gerichte. So sind viele Richter gegenüber Kinderlärm tolerant und darum bemüht eine einvernehmlichen Lösung zwischen den Parteien zu finden.

Für den Nachbarn wird es deshalb eher schwer sein, juristisch gegen den Kinderlärm vorzugehen. Denn Kinderlärm wird vor Gericht nicht wie andere Lärmemissionen behandelt.
Unser DAS Rechtstipp im Beispiel von Miriam:
Am besten das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Sagen, dass ihr so gut wie möglich Rücksicht nehmt, dass es aber gerade mit kleinen Kindern schwer möglich ist den ganzen Morgen lang ruhig zu sein und auch während des Tages keinen Lärm zu verursachen. Toleranz und Rücksicht ist hier von beiden Seiten gefragt.
Kommt ihr alleine nicht mehr weiter, vermag eine Mediation weiterzuhelfen. Gemeinsam mit einer Drittperson, Mediator, wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zu diesem Schritt müssen beide Parteien bereit sein.

Bildnachweis:
istock.com
Fotograf/Urheber nyul

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