Kinder-Kleiderbörse: Habe ich ein Rückgaberecht?

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Von Kim Allemann,  DAS Rechtschutz

Kids wachsen schnell. Warum also viel Geld für teure Kleider, Skis oder Schuhe ausgeben, wenn es sie um einiges günstiger in der Kinder-Kleiderbörse gibt? Ärgerlich jedoch, wenn der neue Skidress gleich nach dem Kauf kaputt geht. Gibt’s da ein Rückgaberecht?

Nein, ein Rückgaberecht bei Kleider- oder Spielzeugbörsen gibt es in der Regel nicht. Es sei denn der Börsenveranstalter hat ein Reglement erstellt, in welchem er dies ausdrücklich aufführt.

Warum ist das so? Als Käuferin habe ich ja die Möglichkeit, die Spielzeugeisenbahn oder Skis genauer unter die Lupe zu nehmen, bevor ich sie kaufe. Konkret: Dass die gebrauchte, günstige Skihose nicht so lange hält, wie eine neuwertige, ist sehr gut möglich. Damit muss ich rechnen.

Einige Börsenveranstalter führen in ihrem Reglement sogar ausdrücklich auf, dass sie keine Haftung übernehmen. Viele nehmen aber kaputte oder dreckige Artikel gar nicht erst zum Verkauf an.
Fazit: Da wohl die wenigsten Börsenveranstalter für die angebotene Ware haften (fragt beim Veranstalter nach, ob er ein Reglement hat), lohnt es sich, die Kleider, Schuhe und Spielzeuge genauer anzuschauen, bevor Ihr Euch entscheidet sie zu kaufen. Und sollte das 2-Franken-Kinder-Shirt effektiv gleich nach dem ersten Tragen kaputt gehen, habt ihr leider Pech gehabt.

 

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