Dürfen Eltern einem Paten das “Götti-Sein” kündigen?

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Was tun, wenn Gotti oder Götti sich mit den Eltern des Patenkindes verkrachen? Kann man den Götti-Job einfach so an den Nagel hängen? Oder umgekehrt, dürfen Eltern der Gotte das Amt kündigen? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Gotte (Patentante) und Götti (Patenonkel) sein ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Gemäss Kirchenrecht hat der Pate die Mitaufgabe dafür zu sorgen, dass das getaufte Kind seinen Glauben kennt und ein christliches Leben führt. Früher war es zudem so, dass der Pate bei Tod der Eltern die Obhut des Kindes übernahm. Dies ist heute eher selten der Fall.

Mittlerweile sind in vielen Familien die rein religiösen Aufgaben des Paten in den Hintergrund getreten: Geschenke und persönliche Beziehung zwischen Pate und getauftem Kind nehmen oftmals einen höheren Stellenwert ein.
Weltlich rechtlich, also nach Gesetz, sind Paten jedoch zu überhaupt nichts verpflichtet. Finden die Eltern, dass der Pate seiner Pflicht nicht nachkommt, können Sie nach Absprache mit den beteiligten Personen ein zusätzliches Gotti (oder Götti) bestimmen. Allerdings ist es nicht möglich eine kirchliche Patenschaft, die im Taufschein eingetragen wurde, abzuändern. Wird ein „neues“ Gotti bestimmt, ist es unter Umständen möglich ein Zusatz zum Taufschein zu beantragen. In diesem wird formuliert, wer daneben die Aufgaben der Patenschaft übernimmt. Fragt hierfür am besten direkt bei Eurem Pfarrer nach.
Natürlich könnt Ihr auch nach privater Absprache jemanden als „Gotti“ oder „Götti“ bezeichnen, ohne, dass er oder sie offiziell im Taufschein eingetragen ist.

 

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