Gemeinschaftstrampolin im Quartier – Wer haftet?

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Trampolin springen ist ein Riesenspass für Klein und Gross. Und warum sich ein eigenes Trampolin kaufen, wenn man sich’s im Quartier teilen kann? Doch wer haftet, wenn auf dem Gemeinschaftstrampolin ein Unfall passiert? Hier die Antwort der DAS Mitarbeiterinnen.

Bei einem Unfall haften in erster Linie die Eigentümer des Trampolins. Denn diese sind für die sogenannte Betriebssicherheit des Geräts verantwortlich, das heisst, es muss reibungslos funktionieren und ordnungsgemäss montiert sein.

Hier schützt Euch auch keine Hinweistafel, dass im Falle eines Unfalles keine Haftung übernommen wird, zumal diese von kleinen Kindern gar nicht gelesen werden kann. Viele Unfälle werden, gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu), durch gefährliche Sprünge, Zusammenstösse mit anderen Personen, die auf dem Trampolin springen oder durch den Kontakt mit den Federn oder dem Rahmen verursacht. Als Eigentümer oder Eigentümerin des Trampolins beachtet Ihr deshalb am besten folgendes:


Zur Benutzung:

  • Beaufsichtigt die Kinder beim Springen.
  • Stellt bei grösseren Trampolin-Nutzern klare Benutzungsregeln auf, z.B. nie mehr als eine Person auf dem Trampolin, keine gefährlichen Sprünge wie Saltos etc.
  • Befestigt ein Schutznetz rund ums Trampolin.
  • Deckt das Trampolin ab, wenn es nicht benutzt werden soll, oder zäunt das Grundstück gar ein. So beschränkt Ihr Unbefugten den Zutritt und schränkt Euer Haftungsrisiko ein.
  • Springt nicht vom Trampolin auf den Boden.
  • Springt barfuss oder in Gymnastik- oder leichten Turnschuhen mit dünnen Sohlen.

 

Zur Wartung:

  • Führt im Quartier ein Pflichtenheft und legt darin fest, wer für Kontrollen, Wartung und Reparatur des Trampolins verantwortlich ist.
  • Überprüft das Trampolin regelmässig auf abgenutzte, überbeanspruchte oder fehlende Teile.

Bist du Aufsichtsperson und es passiert ein Unfall, haftest du nur, wenn dich ein Verschulden trifft.

Weitere Informationen und nützliche Tipps zur Vermeidung von Unfällen auf dem Trampolin findet Ihr in der BfU-Broschüre „Freizeittrampoline“ www.bfu.ch/PDFLib/1462_105.pdf

Hast du eine rechtliche Frage? Dann stellt sie uns im Elternplanet-Forum „Rechtliche Fragen“. Wir helfen euch gerne kostenlos weiter.

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